Dr. Volker Arndt LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Umfassende Beratung und Vertretung im Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften sowie im Recht der Unternehmensnachfolge.
- Mitglied des Zentrums für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim
- Mitglied des Instituts für Erbrecht
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
- Mergers & Acquisitions Westfälische Wilhems-Universität Münster 2004/2005
- Handels- und Gesellschaftsrecht: Fachanwaltskurse 2006
- Fachberatung Unternehmensnachfolge
(Deutsche Steuerberaterverband): Kurse 2008
Umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des öffentlichen Baurechts und Statusrechts des öffentlichen Dienstes.
- Co-Kommentator des Handkommentars zur Landesbauordnung Schleswig-Holstein
Umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Steuerrechts und Steuerverwaltungsrechts, insbesondere
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Abgabenordnung
- Steuerstrafrecht
Sekretariat: Frau Ehlert
Telefon: (0431) 974 16 – 20
Telefax: (0431) 974 16 – 32
E-Mail: dr.arndt@rpm-recht.de
Seit über zwei Jahrzehnten ist Dr. Arndt im Anschluss an seine juristische Ausbildung, die er u.a. in einer führenden Anwaltskanzlei in Los Angeles, CAL. absolvierte, als Rechtsanwalt tätig, seit 1993 als Partner der Sozietät Dres. Ruge Purrucker Makowski in Kiel.
Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich über den gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts mit Schwerpunkten im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie des öffentlichen Rechts mit Schwerpunkten im Statusrecht des öffentlichen Dienstes und im öffentlichen Baurecht.
Seit mehr als einem Jahrzehnt hat Dr. Arndt eine Spezialisierung im Bereich der Unternehmensnachfolge mit ihrem gesamten Spektrum (Unternehmenskauf- und verkauf, Nachfolge zwischen den Generationen, Management-Buy-In/Out) erworben. Herr Dr. Arndt ist bundesweit einer der ganz wenigen und in Norddeutschland der einzige Rechtsanwalt, der durch seine praktische Erfahrung und nachgewiesene Fachkenntnis sowohl die Mitgliedschaft im Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim, im Institut für Erbrecht und bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge Unternehmensnachfolge erlangt hat. Er hat gleichzeitig auch eine für Steuerberater konzipierte Zusatzausbildung als Fachberater für Unternehmensnachfolge des Steuerberaterverbandes erfolgreich durchlaufen.
Herr Dr. Arndt konnte die durch die wissenschaftliche Tätigkeit und Fortbildung erlangte Qualifikation anhand der praktischen Bearbeitung in einer Vielzahl von Fällen der Unternehmensnachfolge punktgenau einsetzen. Durch seine Qualifikation ist sichergestellt, dass bei einer Unternehmensnachfolge dort auftretende besondere Probleme erkannt und spezifische Lösungen in der Regel in enger Zusammenarbeit mit der Steuerberatung und der Mandantschaft erarbeitet werden können, ohne dass ein wirtschaftlich letztlich nicht notwendiger Aufwand betrieben werden muss.
Bedingt durch die Spezialisierung der Rechtsanwälte einerseits, andererseits den Anspruch, auch dem allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht verbunden zu bleiben, findet sich in der Sozietät Dres. Ruge Purrucker Makowski RPM mit inzwischen zwölf Rechtsanwälten und sieben Notaren ein kompetenter Ansprechpartner, der bei Bedarf in der Sozietät gebietsübergreifend konsiliarisch Spezialkenntnisse abrufen kann.
Wir laden jeden Interessierten ein, sich mit uns in Verbindung zu setzten, gleich ob als Mandant, steuerlicher oder wirtschaftlicher Berater des Mandanten oder als Berufskollege.