Vergütung
Für die anwaltliche Tätigkeit fällt eine Vergütung (Gebühren und Auslagen) an.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sie bemisst sich in den meisten Fällen nach dem jeweiligen Gegenstandswert.
In bestimmten Fällen ist eine besondere Vergütungsvereinbarung zwischen den beauftragten Rechtsanwälten und den Mandanten allerdings unerlässlich. Dies betrifft insbesondere den Bereich der außergerichtlichen Beratung, weil das Gesetz hierfür bewusst keine hinreichenden Regelungen mehr enthält.
Auch in sonstigen Rechtsangelegenheiten bietet sich eine Vergütungs-vereinbarung vielfach an. Dies sind solche Angelegenheiten, in denen sich der Gegenstandswert schwer bestimmen lässt oder in denen eine Abrechnung nach dem RVG zu unwirtschaftlichen Ergebnissen führt und eine sachgerechte Mandatsbearbeitung ansonsten nicht möglich wäre.
Gerne besprechen wir mit Ihnen die Einzelheiten der Vergütung für Ihr besonderes rechtliches Anliegen.