Schwerpunkte

Die hier aufgeführten Rechtsgebiete bilden die Schwerpunkte unseres Beratungs- und Vertretungsangebots. Nach unserer Überzeugung ist eine Schwerpunktsetzung der Grundstein für die hohe Expertise unserer Beraterinnen und Berater in ihren Tätigkeitsfeldern. Die Zusammenarbeit im Team gewährleistet unseren Mandantinnen und Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung auch in Rechtsgebiete überschneidenden Rechtsangelegenheiten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr individuelles rechtliches Anliegen anbieten zu können.

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Ihr RPM im Arbeitsrecht

In allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts beraten Sie vier Rechtsanwälte, hiervon drei Fachanwälte für Arbeitsrecht. Diese verfügen über langjährige, branchenübergreifende (z. B.: IT, Kreditinstitute, Bauwirtschaft, Luftfahrt, Automotive ) Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir vertreten und beraten Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Arbeitnehmer und Führungskräfte außergerichtlich und in arbeitsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei in den folgenden Bereichen:

Verträge im Arbeitsrecht

Wir gestalten und überarbeiten Ihre Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle und Dienstwagenregelungen und passen diese an die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung an.

Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bergen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Wir begleiten Sie schon vor Ausspruch einer Kündigung, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Wir führen für mit Ihnen gemeinsam Verhandlungen mit der Gegenseite und zeigen auch bei komplexen Vorgängen alternative Lösungen auf.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Schulungen

Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für ihr Unternehmen an und bilden Sie und Ihre Mitarbeiter:innen fort. Schulungen können in Ihrem Unternehmen oder in den Räumen der Kanzlei erfolgen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Ansprechpartner:

Erbrecht

Ihr RPM im Erbrecht

Unser auf das Erbrecht spezialisiertes Team besteht aus mehreren Rechtsanwält*innen, hiervon sind 2 Fachanwälte für Erbrecht und 3 Notare. Sie stehen Ihnen in allen Belangen der Vermögensnachfolgegestaltung und der Beratung und Vertretung nach dem Todesfall zur Verfügung.

Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge
Wir unterstützen Sie in Ihrer Vermögensnachfolgeplanung, indem wir Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse analysieren und mit Ihnen eine Lösung zur Realisierung Ihrer Wünsche entwickeln. Dabei berücksichtigen wir konkrete Absicherungsinteressen und steuerliche Belange. Wir arbeiten hierfür gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen. Sie erhalten von uns eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihrem letzten Willen Geltung verschafft. Den Umfang unserer Tätigkeit bestimmen dabei Sie, je nachdem, ob Sie lediglich eine Beratung zu konkreten einzelnen Aspekten benötigen, oder die Umsetzung eines ganzheitlichen Vermögensnachfolgekonzepts wünschen.

Sind Sie Unternehmer*in oder an einer Gesellschaft beteiligt, helfen wir Ihnen bei der Durchführung Ihrer Unternehmensnachfolge. Hierbei arbeiten wir eng mit unseren Kollegen und Kolleginnen aus den entsprechenden anderen Rechtsgebieten zusammen, um Ihnen ein bestmögliches Gesamtpaket zu schnüren.

Auch Vorsorge ist wichtig! Wer sorgt für Sie oder kümmert sich um Ihre Anliegen, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Haben Sie schon einmal über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung nachgedacht? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Beratung und Vertretung nach dem Todesfall:
Nachlassabwicklung | Erbauseinandersetzung | Pflichtteil | Nachlassverfahren | Erbprozess

Wenn ein Mensch verstirbt, sehen sich die Beteiligten einer Vielzahl von tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt. Im Zusammenspiel mit der Trauer kann man schnell den Überblick verlieren. Wir stehen Ihnen zur Seite!

Benötigen Sie Unterstützung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft? Möchten Sie Ansprüche gegen den Nachlass oder aber solche des Nachlasses gegen Dritte durchsetzen? Ist die Erbfolge ungeklärt und Sie wünschen sich Klarheit? Steht Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu und Sie benötigen Hilfe bei der Durchsetzung? Wurde zu Ihren Gunsten ein Vermächtnis ausgesprochen und Sie möchten es geltend machen? Dies sind nur einige Fragestellungen bzw. „Aufgaben“, die anlässlich des Todes eines Menschen entstehen können.

Wir beraten Sie umfassend und verschaffen Ihnen zunächst einen Überblick über die Sach- und Rechtslage, bevor wir Ihnen Handlungsalternativen und Ihre Ansprüche aufzeigen. Unsere Tätigkeit geht von der reinen Beratung hin zur Vertretung gegenüber Miterben, Dritten, in streitigen Gerichtsverfahren oder aber in Verfahren vor dem Nachlassgericht wie beispielsweise dem Erbscheinsverfahren. Wir beraten Privatpersonen genauso wie letztwillig bedachte Einrichtungen. Auch unterstützen wir Testamentsvollstrecker bei der Wahrnehmung ihres Amtes. Dabei gehen wir stets respektvoll vor und stellen uns, falls nötig, schützend vor Sie. Bei der Verfolgung von Ansprüchen sehen wir uns einer sachlichen Geltendmachung verpflichtet, setzen diese aber ebenso kraftvoll und mit Nachdruck durch, wenn es die Sache gebietet.

Sie möchten sich zunächst einmal umfassend über die Sach- und Rechtslage Ihres Falles informieren und beraten lassen, bevor Sie ein Mandat zur Vertretung erteilen? Kein Problem! Wir bieten unseren Mandantinnen und Mandanten im anwaltlichen Bereich hierfür eine Erstberatung zum Festpreis an. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Ansprechpartner:

Familienrecht

Ihr RPM im Familienrecht

Unser Familienrechts-Team besteht aus einer Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälten, die alle drei Fachanwälte für Familienrecht sind. Die beiden Rechtsanwälte sind zudem auch Notare.

Unsere Rechtsanwälte und Notare stehen Ihnen in allen familienrechtlichen Belangen sowohl beratend als auch als anwaltliche Vertreter zur Seite.

Beratung und Vertretung im Falle von Trennung, Scheidung und sonstigen Auseinandersetzungen
Im Zuge von Trennungen und sonstigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten hierbei Ihre Interessen und analysieren zunächst einmal die zu klärenden Fragestellungen und beraten Sie umfassend zu allen Angelegenheiten. Dies sind insbesondere Fragen der Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte, insbesondere gemeinsamer Immobilien sowie die Prüfung etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche bei einer späteren Ehescheidung.

Sofern minderjährige Kinder betroffen sind, ist zudem zu regeln, bei welchem Elternteil diese zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben werden, wer die elterliche Sorge ausübt und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil zu gestalten ist.

Zu klären ist zudem, ob gegebenenfalls Unterhaltsansprüche bestehen, die entweder geltend zu machen sind oder aber, ob Sie gegebenenfalls sich überzogenen Unterhaltsforderungen ausgesetzt sehen, die es abzuwehren gilt.

Weitere wichtige Themenfelder sind die Rechte an der ehelichen Wohnung/Immobilie, insbesondere deren Benutzung nach der Trennung sowie der eheliche Hausrat.
Zudem bieten die gesetzlichen Vorschriften auch Schutz vor tätlichen Angriffen, Drohungen, Beleidigungen und Nachstellungen, insbesondere durch frühere Partner oder sonstige Familienangehörige.

Im Rahmen aller dieser Angelegenheiten reicht unsere Tätigkeit von der reinen Beratung bis zur direkten Vertretung gegenüber der Gegenseite.

Wir vertreten Ihre Rechte durchsetzungsstark und beraten Sie insbesondere darüber, inwieweit bestehende Auseinandersetzungen im Wege der einvernehmlichen Verständigung beigelegt werden können und wann es notwendig erscheint, Ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen.

Wir vertreten Sie zudem selbstverständlich auch in Ihrem Verfahren auf Ehescheidung, in dem nahezu immer auch im Wege des Versorgungsausgleichs erworbene Rentenanwartschaften aufzuteilen sind.

Auch im Laufe der Zeit ergeben sich immer wieder aufgrund veränderter Lebensumstände weitere Fragen, z. B. auf Anpassung von Unterhalt, wenn Kinder älter werden, insbesondere bei Eintritt der Volljährigkeit. Wir unterstützen Sie dann gern, indem wir die veränderten Unterhaltsansprüche bzw. Verpflichtungen für Sie neu berechnen.

Vorsorgliche Gestaltungen
Aber nicht nur bei Trennung und Scheidung sowie bei familienrechtlichen Streitigkeiten stehen wir gern mit Rat und Tat zur Seite.

Auch im Vorfeld von Eheschließungen und/oder gemeinsamen größeren Anschaffungen, wie z. B. einer Immobilie, sollten Sie sich beraten lassen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie beispielsweise Ihrem Kind für derartige Anschaffungen Vermögen zukommen lassen möchten.
Hier beraten wir gern individuell, welche rechtliche Lösung im Hinblick auf mögliche Konflikte in Zukunft getroffen werden sollten und entwerfen entsprechende Regelungen und Verträge.

Sofern Sie Unternehmer sind oder Anteile an einer Gesellschaft halten, beraten wir dazu, welche Regelungen zum ehelichen Güterstand am sinnvollsten für Sie sind.

Schließlich gehört auch eine gute Vorsorge für den Fall von Erkrankungen oder späterer Geschäftsunfähigkeit zu den wichtigen Dingen, zu denen Sie sich beraten lassen sollten. Hier bietet sich insbesondere der Abschluss von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an.

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Immobilienrecht

Ihr RPM im Immobilienrecht

Im Immobilienrecht ist RPM breit aufgestellt. Privates und öffentliches Baurecht führen wir in diesem Bereich genauso wie Architektenrecht, Grundstücks- und Liegenschaftsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Wenn es sich im Sachzusammenhang ergibt, nehmen wir für unsere Mandanten auch nachbarrechtliche Angelegenheiten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch im Maklerrecht. (Für Mietrecht und Pachtrecht s. dort).

Privates Baurecht
Das private Baurecht erfasst im Wesentlichen Beratung und Vertretung in Angelegenheiten einzelner Werkleistungen oder im Zusammenhang mit gesamten Bauvorhaben. Wir vertreten verschiedene namhafte Bauträger- und Immobilienunternehmen, aber auch Auftraggeber im Zusammenhang mit Werkmängeln, Vergütungsauseinandersetzungen oder im Zusammenhang mit dem Bauablauf und begleitender Tätigkeit. Wir stimmen uns mit Ihren weiteren Beratern ab und suchen konzeptionell  tragfähige Lösungen.

Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist facettenreich und befasst sich in den häufigsten Fällen mit Fragen der Baugenehmigung oder auch mit weiteren Rechtsbereichen in diesem Zusammenhang beispielsweise betreffend denkmalschutzrechtliche oder immissionsschutzrechtliche gebäudeenergetische Fragen. Wir vertreten verschiedene Hoheitsträger, aber auch eine Vielzahl an rechtssuchenden Mandanten sowohl im gewerblichen als auch im privaten Umfeld von Bauvorhaben aller Art.

Maklerrecht
Das Maklerrecht ist eine Spezialmaterie, die sich maßgeblich mit Fragen im Zusammenhang mit Maklerverträgen, der erfolgreichen Vermarktung von Immobilien und deren Vergütung befasst. Wir beraten und vertreten eine Vielzahl namhafter Immobilien- und Maklerunternehmen bundesweit und vor allen Gerichten, aber auch rechtssuchende Maklerkunden. In diesem Zusammenhang sind oft auch Fragen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz zu erörtern oder weitergehende Fragen insbesondere des Grundstücks- und Liegenschaftsrechts. Das Maklerrecht greift über in weitere Rechtsbereiche wie das Baurecht, das Denkmalschutzrecht und vieles mehr.

Grundstücks- und Liegenschaftsrecht
Das Grundstücks- und Liegenschaftsrecht berührt eine Vielzahl weiterer immobilienrechtlicher Rechtsbereiche. Das berührt in weiten Teilen einerseits unsere notarielle Tätigkeit im Zusammenhang mit der Begründung, Übertragung oder auch Löschung von Rechten an Grundstücken oder Eigentumswohnungen. Vielfach wird eine gründliche Prüfung der Rechtsverhältnisse an Grundstücken aber insbesondere erforderlich, wenn es um die vertiefte Prüfung von Kaufverträgen über Immobilien geht. Das betrifft einerseits den privaten Haus- oder Wohnungskauf, aber auch und erst recht komplexere Bauträgervorhaben oder die Veräußerung von Grundstücken für Anlagen oder sonstige Großvorhaben.

Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist geprägt von einem Zusammenwirken vieler Beteiligter und der häufig schwierigen Abgrenzung von Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft, den einzelnen Eigentümern, dem Verwalter, dem Beirat und/oder Dritten, die im Zusammenhang mit Vorgängen betroffen sind. Das können Handwerker, sonstige Dienstleister, aber auch Versicherungen im Zusammenhang mit Gebäudeschäden sein. Gerade im Wohnungseigentumsrecht ist es wichtig, die wesentlichen Entscheidungen richtig zu steuern und mögliche Ansprüche sauber durchzusetzen. Das fängt schon mit den Wohnungseigentümerversammlungen an. Wir beraten und vertreten namhafte Verwaltungsunternehmen, aber auch Wohnungseigentümer in dem bisweilen etwas undurchschaubaren WEG-Dickicht zwischen Verwaltung, Erhaltung und Gestaltung.

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Miet- und Pachtrecht

Ihr RPM im Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht ist mittlerweile eine erstaunlich komplexe Materie. Einer der Gründe liegt sicherlich darin, dass das Wohnen zu Recht eine Frage der Daseinsvorsorge ist und deshalb politisch über Jahrzehnte insbesondere das Wohnraummietrecht immer ausgefeilter gesetzlich geregelt wurde in dem Bestreben, eine sozial ausgewogene Regelungsstruktur zu schaffen, die aber in Teilen inzwischen kaum noch zu überblicken ist. Da ist es besonders wichtig, einen guten Lotsen an seiner Seite zu haben. Wir freuen uns über eine Vielzahl an Mandanten in diesem Rechtsbereich und sind auch von der Seite der Berufsträger in diesem Rechtsbereich breit aufgestellt. Wir vertreten vertrauensvoll und oft langjährig viele Immobilienunternehmen – auch überregional. Uns ist aber wichtig, dass wir uns nicht für eine Seite entscheiden müssen. Wir vertreten gewerbliche, aber natürlich auch private Vermieter ebenso wie ausgewählte Mietermandanten. Oft geht es hier um Fragen der Miethöhe, aber auch die möglichst effiziente Beendigung von Mietverträgen im Falle vertraglicher Pflichtverletzungen wie Mietausfall oder Vernachlässigung, unerlaubter Drittüberlassung oder im Sachzusammenhang bisweilen auch um Nebenkosten.

Gewerbliches Mietrecht
Das gewerbliche Mietrecht ist anders als das Wohnraummietrecht nicht primär durch den Sozialstaatsgedanken geprägt. Den Vertragsparteien wird ein erheblich größeres Maß an Eigenverantwortung zugebilligt. Das geht mit einem sehr viel breiter angelegten Gestaltungsspielraum bei Mietverträgen einher, die ebenso vielfältig sind wie unsere Mandanten. Es ist natürlich ein erheblicher Unterschied, ob ein Laden in einem Einkaufszentrum gemietet wird, eine Arztpraxis oder eine Gewerbeliegenschaft für die Industrie oder den Mittelstand und die Fragen gehen sehr viel weiter als die Miethöhe oder die Laufzeit. Die Fehleranfälligkeit ist hoch und die Rechtsprechung volatil. Wir begleiten im gewerblichen Mietbereich sowohl Vermieter als auch Mieter mit ihren Anliegen bei der Vertragsanbahnung ebenso wie bei er Durchführung oder auch der Beendigung von Verträgen oder Fragen der Instandhaltung, Vertragsänderung oder die Nebenkosten.

Pachtrecht
Pachten kann man fast alles. Der Sinn und Zweck der Pacht ist, dass der Pachtgegenstand – anders als bei der Miete – nicht nur zur Nutzung überlassen wird, sondern die Überlassung zur sog. Fruchtziehung erfolgt, also mit dem Ziel, mit der Sache etwas zu erwirtschaften. Das gilt für die verpachtete Gaststätte genauso wie für die Landpacht. Aber auch Pachtverträge über Gegenstände, die sich nicht sofort aufdrängen sind möglich – ein Gebäudeensemble zum Beispiel oder ein ganzes Unternehmen. Wir begleiten Sie bei Fragen rund um einen Pachtvertrag – beratend, außergerichtlich oder auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Öffentliches Recht

Ihr RPM im öffentlichen Recht

Im Bereich des öffentlichen Rechts beraten und vertreten Sie gerne vier Rechtsanwälte, hiervon zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Dem öffentlichen Recht zugehörig sind eine Vielzahl von Themenbereichen, in denen wir gerne beratend und erforderlichenfalls vertretend zur Verfügung stehen. Einige unserer Schwerpunkte möchten wir Ihnen näherbringen:

Bauverwaltungsrecht
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erlangung des Baurechts, gleichgültig, ob Sie im Innen- oder Außenbereich bauen möchten oder ob ein Bebauungsplan existiert. Gerne arbeiten wir mit Ihnen als Bauherren oder auch mit den von Ihnen beauftragten Baufirmen, Architekten und Ingenieuren zusammen. Auch nachbarrechtliche Problemfälle lösen wir nach Möglichkeit konsensual, erforderlichenfalls streitig. Droht Ihnen ein bauordnungsrechtliches Verfahren der Unteren Bauaufsichtsbehörde, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nicht zuletzt im Hinblick auf zu erwartende erhebliche Zeiträume, die verwaltungsgerichtliche Verfahren in Anspruch nehmen, versuchen wir, mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. der betroffenen Gemeinde oder Stadt Einvernehmen herzustellen.

Im Bauplanungsrecht beraten und vertreten wir Gemeinden und Städte in Bauleitplanverfahren und arbeiten hierbei gerne mit den Planungsbüros sowie Fachplanern zusammen. Wir unterstützen sie dabei, juristische Fallstricke des Bauleitplanverfahrens zu erkennen und Fehler zu vermeiden, um eine rechtssichere Plansituation zu schaffen.

Wenn Sie sich durch an Ihr Grundstück heranrückende Bebauung in Ihrer gewerblichen Aktivität oder auch in Ihrer Wohnruhe gestört sehen, sind wir gerne dazu bereit, die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung oder auch den benachbarten Bauungsplan im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem objektiven Recht und Ihren subjektiven Nachbarrechten zu prüfen.

Vorhabenträger begleiten wir im Bauleitplanverfahren und in sämtlichen weiteren Zulassungsverfahren, sei es im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder der Planfeststellung.

Recht des öffentlichen Dienstes
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in sämtlichen Fragen betreffend Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Versetzung, Umsetzung und Einstellung. Insbesondere unterstützen wir Sie in Ihrem Fortkommen. Insofern gilt unsere besondere Obacht der möglichst frühzeitigen Weichenstellung. Die Prüfung und gegebenenfalls Anfechtung der Beurteilung ist insofern ebenso erforderlich, wie die unverzügliche Anfechtung einer Ihnen ungünstigen Personalentscheidung. Die Erfüllung Ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs ist uns ein besonderes Anliegen!

Im Disziplinarverfahren sind wir für Dienstherren als Disziplinarermittler tätig. Ferner begleiten wir betroffene Beamte im behördlichen sowie gerichtlichen Disziplinarverfahren.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

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Strafrecht

Ihr RPM im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Bereich des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts verteidigen wir Sie in allen Verfahrensabschnitten. Wir vertreten Unternehmer, Freiberufler, Angestellte, Politiker, Beamte und Privatpersonen.

In Ihrer Verteidigung nehmen wir schon bei Vorermittlungen Einfluss, damit spätere Feststellungen auf ein breites – für Sie günstigeres – Fundament gestellt werden. Auch evaluieren wir, ob Sie überhaupt einer Aufklärungspflicht unterliegen und eine Kooperation taktisch geboten ist.

Wir übernehmen auch die strafrechtliche Unternehmensberatung, um Bußgelder und Verfallsanordnungen abzuwenden.

Ermittlungen im Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie umfassend in allen Ermittlungsangelegenheiten des Verkehrsrechts.

Häufig übersehen, gibt es Fragestellungen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis. Hier werden wir proaktiv tätig, um etwaig vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis von vorneherein zu vermeiden. 

Eine erfolgreiche Verteidigung dient einerseits der Vermeidung von Anklagen oder sogar Urteilen, die zu Eintragungen im Verkehrszentralregister und in das polizeiliche Führungszeugnis führen können. Überdies liegt liegt ein Schwerpunkt darin, die häufig durch Ermittlungsergebnisse einhergehende persönliche Haftung des Mandanten abzuwenden.

Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht 

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Wirtschaftsstrafverfahren.

Diese Verfahren sind umfangreich und sind immer mit erheblichen Haftungsrisiken des Beschuldigten verbunden.

Das Gericht wie auch die Behörde, die die Haftung für vermeintliche Vermögensschäden im Blick haben, stützen sich heutzutage zwar auch wie seit jeher auf Urkunden, immer mehr jedoch auf elektronisch gespeicherte Daten, dabei auch auf E-Mails sowie Telekommunikationsnachrichten.

Ihre frühzeitige Verteidigung ist nötig, um den möglichen Beweiswert solcher Beweismittel anzugreifen oder diese zu filtern. Gelingt dies, kann die meist langwierige und kostenträchtige Hauptverhandlung vermeiden werden.

Schwerpunkte der Verteidigung liegen bei Vorwürfen im Zusammenhang mit

  • Arbeitgeberstrafrecht,
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht,
  • Wettbewerbsstrafrecht
  • Subventionsbetrug,
  • Bestechlichkeit / Vorteilsgewährung und
  • Vermögensstrafrecht (Vorenthaltung von Sozialversicherungsabgaben, Betrug, Untreue).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Ansprechpartner:

Verkehrsrecht

Ihr RPM im Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Wir gestalten zudem in Abstimmung mit anderen Dezernaten (wie dem Arbeitsrecht) Ihre Dienstwagen- und Flottenverträge sowie das Kfz-Leasing.

Das Verkehrsrecht ist breit gefächert mit den nachfolgenden Schwerpunkten.

Verkehrshaftungsrecht
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung und Abwehr aller Schadensersatz- und Personenschäden. Seien es Ihre Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Schmerzensgeld oder auch Schwerstschäden mit allen vermehrten Bedürfnissen bis hin zu Todesfällen, wir übernehmen Ihre Interessendurchsetzung.

Wir arbeiten zudem im Haftpflicht- wie im Kaskofall erforderlichenfalls auch mit Ihrem Versicherer zusammen.

Verkehrszivilrecht
Wir setzen Ihre Ansprüche in allen Bereichen des Kfz-Kaufs, Leasing und der Reparaturen durch. Wir vertreten zudem Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes.

Die Zusammenarbeit mit bundesweit anerkannten Sachverständigen ist Kern unserer schnellstmöglichen Durchsetzung Ihrer Interessen, seien sie privat oder gewerblich involviert.

Verteidigung und Fahrerlaubnis
Wir übernehmen Ihre Interessenvertretung, wenn Sie sich straf -oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen.

Wir haben dabei immer den nächsten möglichen drohenden Schritt vor Augen und wissen, wie Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis minimiert oder ganz abgewendet werden. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Versicherungen
In Abstimmung mit unserem Versicherungsdezernat vertreten wir Sie in allen Fragestellungen Ihrer Versicherung, sowohl der Haftpflicht- als auch der Kaskoversicherung. Auch Versicherer vertreten wir ständig.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

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Versicherungs­­recht

Ihr RPM im Versicherungsrecht

Im Bereich des Versicherungsrechts beraten und vertreten Sie zwei Fachanwälte mit ihrem Team außergerichtlich und gerichtlich. Im Versicherungsrecht vertreten wir Versicherungsnehmer und Versicherer ständig und nehmen erforderlichenfalls Ihre Interessen gerichtlich wahr.

Unsere – nicht ausschließlichen – Schwerpunkte sind:

Kaskoversicherung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung und Abwehr aller Ansprüche, sei es im Falle des Unfalls, Diebstahls oder der Entwendung. Probleme ergeben sich häufig, wenn Versicherer Schäden selbst ermitteln oder Sie unter Verweis auf Klauseln angeblich eine eigene Fachwerkstatt nicht wählen dürfen.

Häufig kommt es trotz Versicherungsschutzes zu vermeintlichen Regressen, weil Sie oder ein Dritter gegen vertragliche Bestimmungen verstoßen haben sollen. Doch auch im Fall der Unfallflucht oder der Trunkenheit ist dies häufig abzuwehren.

Sachversicherung (insbes. Gebäude, Feuergefahren, Elektronik, Betriebsausfall)
Wir setzen Ihre Ansprüche in der Sachversicherung durch.

Sei es der Eintritt von Gefahren, sei es der Vorwurf von Pflichtverletzungen, die zu Leistungsausschlüssen oder -kürzungen führen, wir sind für Sie da. Auch die Fragen von vermeintlichen Unterversicherungen oder Risikoausschlüssen wissen wir in Ihrem Interesse abzuwehren.

Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung
Das unübersichtliche und für Sie gegebenenfalls existentielle Thema der Personenversicherungen bildet einen ständigen Schwerpunkt. Wir setzen insbesondere schnell Ihre Ansprüche auf Rentenzahlungen und Beitragsfreistellungen durch.

Allgemeines Versicherungsrecht; Beraterhaftung
Wir setzen Ihre Ansprüche auch im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und Falschberatung durch. Auch immer wieder erhobene Vorwürfe von Täuschungen bei Vertragsschluss nebst Anfechtungen oder Rücktritten der Versicherer wehren wir ab.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

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Wirtschafts- und Steuerrecht

Ihr RPM im Wirtschafts- und Steuerrecht

Das Wirtschafts- und Steuerrecht regelt mit seinem sehr weiten Wirkungsbereich die Lebensverhältnisse und Rechtsfolgen in vielen uns alltäglich betreffenden Fragen. Daneben sind in diesem weit gefächerten Rechtsgebiet auch Gestaltungen erfasst, die eine spezielle Expertise in besonderen Bereichen dieser Materie erfordern.

Unser Team bei RPM besteht zurzeit aus mehreren Rechtsanwält*innen, darunter drei Notare, zwei Fachanwälte für Steuerrecht, ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Komplementärbezüge des Wirtschafts- und Steuerrechts zum Erbrecht, zum Familien- und allgemeinen bürgerlichen Recht sind durch die Zusammenarbeit mit unseren weiteren Teams selbstverständlich.

Wir begleiten Sie unmittelbar oder gern in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung bei steuerrechtlichen Fragestellungen ggf. auch mit den Konsequenzen für die künftige Ausrichtung Ihres Unternehmens und die Gestaltungsvorsorge. Wir nehmen uns Ihrer Vorstellungen und Sorgen im Hinblick auf Ihre vertraglichen Beziehungen zu Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften gern an.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Begleitung von mittelständischen Unternehmen und in Familien gehaltenen Beteiligungen und auch bei Kleinunternehmen hilft nicht nur in der rechtlichen Bewertung auftretender Rechtsfragen, sie vermittelt erfahrungsgenerierte Lösungsansätze, die den kenntnisbasierten an die Seite gestellt werden können und im besten Fall deckungsgleich umgesetzt werden.

Dies gilt auch für solche Situationen, in denen die Unternehmen leitenden Menschen mit diesen in wirtschaftlich bedrohlich auswirkende Schwierigkeiten geraten sind oder geraten können, also bei potentiell existenziellen liquiditätswirksamen oder auch bei bedrohlichen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten. Wir bieten – wir betonen das besonders – keine Insolvenzverwaltung an. Unser Ziel ist es, die Krise des Unternehmens mit den leitenden Personen gemeinsam zu meistern, also das unternehmensbezogene Fortführungsinteresse.

Unsere Erfahrung, Praxis und fortbildungsbasierte Kenntnis stellen wir Ihnen natürlich auch gern zur Verfügung, wo es nicht um das klassische Handels- und Gesellschaftsrecht geht, sondern z. B. um das Recht des öffentlichen Wirtschaftsrechts, der Begleitung kommunaler Körperschaften, das Recht der freien Berufe, der Verbände und Vereine.

Wir sitzen nicht im „Elfenbeinturm“, wir beraten nicht, um beraten zu haben, sondern lösungs- und zeitorientiert. Wer im Wirtschafts- und öffentlichen Leben, aber auch im privaten Lebensbereich mit rechtlichen Problemen befasst ist, sieht gerade das Zeitmoment als für sich oft entscheidend an, also Zeit und Kraft für andere Lebens- und Unternehmensbereiche sparen und sichern zu können, sich also nicht laufend mit den – leider – oft langwierigen Verfahren befassen zu müssen. Unser Bestreben ist es, hier eine höchstmögliche Beschleunigung mit zeitgleicher Entlastung der Auftraggeberschaft sicherstellen zu können und – nachdem wir umfassend die Sach- und Rechtslage haben bewerten können –, Handlungsalternativen zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aufzeigen und nach Entscheidung durch die Auftraggeberschaft verwirklichen zu können.

Das Wirtschafts- und Steuerrecht wird auch künftig in unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung deren Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse maßgeblich mitprägen, der dynamische Rechts- und Wirkungsbereich erfordert also laufende Beobachtung und Teilnahme.

Auch hier gilt also: RPM.Recht.Regeln.Können.

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Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Ihr RPM im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Verschiedene Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts decken wir bei RPM für Sie ab.

Immer wieder kommt es in der durch uns vertretenen und betreuten Unternehmerschaft vor, dass trotz größter Bemühungen um rechtlich richtiges Verhalten gegenüber Kunden und Mitbewerbern Abmahnungen gegen unsere Mandanten ausgesprochen werden, die dann zuverlässig geprüft und beantwortet werden müssen. Neben dem in solchen Sachen üblichen Zeitdruck erfordert das die Erfahrung und Expertise, mit der wir diese rechtlichen Auseinandersetzungen begleiten.

Dahinter steht praktisch immer ein Unterlassungsanspruch, der, wenn er begründet ist, außergerichtlich nicht durch das bloß faktische künftige Unterlassen oder das Bekunden, das gerügte Verhalten künftige nicht zu wiederholen, sondern nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Oft werden solche Erklärungen mit der Abmahnung schon als Formular übersendet mit der Aufforderung, die Erklärung „einfach“ unterschrieben zurückzusenden. Wir raten dringend dazu, die Erklärung nicht in der vorgelegten Form sogleich abzugeben. Meistens empfiehlt es sich, die Erklärung in abgewandelter Form abzugeben, um die eigene Rechtsposition nicht unnötig zu erschweren.

Daneben werden häufig weitere Ansprüche geltend gemacht, die auf Auskunft, Kostenerstattung oder sonstigen Schadensersatz gerichtet sind. Das erfordert in der Bearbeitung ein schlüssiges Gesamtkonzept, das in der Regel darauf ausgelegt sein sollte, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Lässt sich eine solche gleichwohl einmal nicht vermeiden, begleiten und vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren.

Nichts anderes gilt für etwaige Folgeauseinandersetzungen, wenn es im Falle eines versehentlichen Zweitverstoßes um die Vertragsstrafe geht. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, welche erforderlichen betrieblichen Veranlassungen zu treffen sind, um solche Folgeverstöße zu vermeiden. Oft ist es zweckmäßig, betriebliche Übungen zu überdenken und/oder bestimmte Anweisungen gegenüber Mitarbeitern oder auch externen Dienstleistern zu treffen oder zu vereinbaren. Bisweilen stellen sich in diesem Zusammenhang auch arbeitsrechtliche Fragen, die mit der vernetzten Expertise unseres Büros Rechtsbereich übergreifend geklärt werden können. 

Verschiedentlich sind es aber auch unsere Mandanten, die das Verhalten eines ihrer Mitbewerber rügen und abmahnen wollen. Wir prüfen die Rechtslage und begleiten solche Abmahnungen und die etwaig folgenden Auseinandersetzungen außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich. In der Regel vertreten wir auch an entfernten Gerichtsorten persönlich.

Das Urheberrecht und Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes gehen ineinander über und berühren auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bezieht sich auf Lichtbilder und die Rechte nicht nur der abgebildeten Personen sondern insbesondere auch der Fotografinnen und Fotografen bzw. der Verwendung der Lichtbilder für bestimmte Zwecke und deren Vergütung.

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