Das Transparenzregister – ein Überblick für Unternehmer

Das Transparenzregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen juristischen Personen in Deutschland sammelt. Es wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) eingeführt, um mehr

Transparenz über Beteiligungsstrukturen

zu schaffen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Grundsätzlich sind alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbHs, AGs) und eingetragene Personengesellschaften (z. B. eGbRs, OHGs, KGs) verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister anzugeben. Auch Vereine müssen sich registrieren.

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte eines Unternehmens hält oder auf ähnliche Weise eine Kontrolle ausübt. Bei mehreren wirtschaftlich Berechtigten müssen alle Personen angegeben werden und auch die mittelbare Kontrolle über Zwischengesellschaften wird erfasst.

Die Eintragung ins Transparenzregister erfolgt elektronisch über die offizielle Webseite des Registers. Unternehmen müssen sich dort registrieren und die notwendigen Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen. Diese Informationen sind einzuholen, aufzubewahren, aktuell zu halten und unverzüglich anzupassen, wenn Änderungen eintreten. Die Eintragung selbst ist kostenlos, jedoch können für die Nutzung der Plattform und die Verwaltung der Informationen Kosten anfallen.

Aktuell sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnort des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Ab 2027 werden voraussichtlich zusätzliche Angaben eintragungspflichtig, darunter Geburtsort, Wohnanschrift, Nummer eines Ausweisdokuments, persönliche Identifikationsnummer, Datum des Ent- und Bestehens des wirtschaftlichen Interesses sowie eine Beschreibung der Eigentümer- und Kontrollstruktur.

Unternehmen, die ihrer Eintragungspflicht nicht nachkommen, riskieren empfindliche Bußgelder bis zu 150.000 EUR. Zudem können Verstöße gegen die Eintragungspflicht zu Reputationsschäden führen, da das zuständige Bundesverwaltungsamt verhängte Bußgelder ab 200 EUR im Internet mitsamt Nennung des Unternehmens veröffentlicht.

Unser Team von Experten steht Ihnen an jedem unserer Standorte zur Seite, um Sie durch den gesamten Prozess der Eintragung im Transparenzregister zu führen. Wir bieten umfassende Beratungsdienste an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unsere Notare unterstützen Sie bei der Durchführung der Eintragungen ins Transparenzregister. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihnen helfen können, die Eintragung effizient und korrekt durchzuführen.